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   VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13   

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https://dejure.org/2014,1440
VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13 (https://dejure.org/2014,1440)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2014 - 8 K 3207/13 (https://dejure.org/2014,1440)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 8 K 3207/13 (https://dejure.org/2014,1440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung um das Amt des Rektors einer Hochschule

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Hochschulrektors; verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Wahlentscheidung des Hochschulrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; LHG § 17
    Amtsbezeichnung; Ernennung; ADA; Entlassung; Versetzung in den Ruhestand - Stellenbesetzung; Hochschule; Rektor; Hochschulrat; Bewerbungsverfahrensanspruch; Anforderungsprofil; Wissenschaftliche Reputation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    Denn die für die Einschränkung der Anfechtbarkeit streitenden Gründe sind in allen Fällen von Ernennungen dieselben (vgl. zur Vergabe der Stelle eines kommunalen Wahlbeamten, Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - m.w.N.).

    Abgesehen davon ist die Überprüfung einer solchen Wahlentscheidung allein dadurch erschwert, wenn nicht gar unmöglich, weil in der Regel die Motive der einzelnen Mitglieder des Wahlgremiums nicht bekannt werden, was um so mehr gilt, wenn es sich - wie hier - um eine geheime Wahl handelt (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Hochschule ... vom 31.10.2006 i.d.F. v. 17.10.2007 - GO - vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 - m.w.N. zu einer durch das Parlament erfolgten Richterwahl; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007, a.a.O., m.w.N.).

    Die Kontrolle im Rahmen des Bewerbungsverfahrensanspruchs umfasst vielmehr jedenfalls die Prüfung, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007, a.a.O., m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.11.1998, a.a.O.).

    Da die Findungskommission mit dem Beschluss des Ausschreibungstextes auch die objektiven Kriterien festlegt, die der zukünftige Inhaber des Amtes erfüllen muss und die im Interesse einer an dieser Ausschreibung orientierten optimalen Besetzung Grundlage des Vorschlagsrechts und der anschließenden Wahlentscheidung sind, erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle damit nicht nur auf die den Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin sichernden Verfahrensregelungen, sondern auch darauf, ob das von der Findungskommission festgelegte Anforderungsprofil rechtmäßig ist, mithin im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - ), und ob der Beigeladene die zwingenden Vorgaben des Anforderungsprofils erfüllt und damit dem Hochschulrat zu Recht als "geeigneter" Bewerber zur Wahl vorgeschlagen werden durfte (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - m.w.N.; BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - ).

    Da die Findungskommission mit dem Beschluss des Ausschreibungstextes auch die objektiven Kriterien festlegt, die der zukünftige Inhaber des Amtes erfüllen muss und die im Interesse einer an dieser Ausschreibung orientierten optimalen Besetzung Grundlage des Vorschlagsrechts und der anschließenden Wahlentscheidung sind, erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle damit nicht nur auf die den Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin sichernden Verfahrensregelungen, sondern auch darauf, ob das von der Findungskommission festgelegte Anforderungsprofil rechtmäßig ist, mithin im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - ), und ob der Beigeladene die zwingenden Vorgaben des Anforderungsprofils erfüllt und damit dem Hochschulrat zu Recht als "geeigneter" Bewerber zur Wahl vorgeschlagen werden durfte (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007, a.a.O.).

    Die Einhaltung der der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt dabei der gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 - ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    7 Der Anwendbarkeit von Art. 33 Abs. 2 GG steht nicht entgegen, dass die Nichtberücksichtigung der Bewerbung der Antragstellerin auf einer Wahlentscheidung des Hochschulrates beruht, Verpflichtungsadressat von Art. 33 Abs. 2 GG aber die mit der Befugnis zu Ernennungen bzw. Ämterverleihungen ausgestattete Exekutive ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 M 34/01 m.w.N. zur Bundesrichterwahl).

    Damit ist einem Organ der Exekutive im Verfahren der Besetzung der Rektorenstelle eine grundlegende Einflussmöglichkeit auf den Kreis der Bewerber eingeräumt, weshalb es sich jedenfalls nicht um eine Wahlentscheidung handelt, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 33 Abs. 2 GG vollzogen würde (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 M 34/01 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98

    Richterernennung; Richterwahlausschuß; Dienstliche Beurteilung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    Abgesehen davon ist die Überprüfung einer solchen Wahlentscheidung allein dadurch erschwert, wenn nicht gar unmöglich, weil in der Regel die Motive der einzelnen Mitglieder des Wahlgremiums nicht bekannt werden, was um so mehr gilt, wenn es sich - wie hier - um eine geheime Wahl handelt (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Hochschule ... vom 31.10.2006 i.d.F. v. 17.10.2007 - GO - vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 - m.w.N. zu einer durch das Parlament erfolgten Richterwahl; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007, a.a.O., m.w.N.).

    Die Kontrolle im Rahmen des Bewerbungsverfahrensanspruchs umfasst vielmehr jedenfalls die Prüfung, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007, a.a.O., m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.11.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    Die Vergabe eines statusrechtlichen Amtes kann nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nach der Ernennung des ausgewählten Bewerbers aber nur noch rückgängig gemacht werden, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG an der Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - ).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - m.w.N.; BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - ).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - m.w.N.; BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    Die Einhaltung der der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt dabei der gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 4 S 439/13

    Vielzahl von Konkurrenten um Beförderungsstelle; Streitwertbemessung im

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
    Das Gericht folgt insoweit zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dem VGH Baden-Württemberg, der in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs erstrebt, in ständiger Praxis auf den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückgreift und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 S 439/13 - m.w.N.).
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